Willkommenskultur-Niederrhein
AWO Kreisverband Kleve

Neue Servicestelle beim AWO Kreisverband Kleve:

Antidiskriminierungsberatung
Antidiskriminierungsberatung

Servicestelle für Antidiskriminierungsberatung

Unsere neu eingerichtete Servicestelle für Antidiskriminierungsberatung und –arbeit hat ihren Dienst kürzlich aufgenommen und befindet sich im Aufbauprozess. Im Rahmen des Förderprogramms der Integrationsagenturen vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration war die Antidiskriminierungsarbeit (AD-Arbeit) in NRW ausgeweitet und qualitativ weiterentwickelt worden. 

Den Hauptteil der AD-Arbeit macht die Beratung als kostenloses Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung – vor allem in den Bereichen Arbeit, Güter und Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Behörden/ Verwaltung – aus. Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des AWO Kreisverbands werden im Kreis Kleve flächendeckend Antidiskriminierungsberatung und -arbeit leisten. Jeder, der in irgendeiner Art von Diskriminierung (z. B. am Arbeitsplatz, am Wohnungsmarkt, Rassismus, Behinderung, Sprache) betroffen ist, kann jederzeit mit der Servicestelle Kontakt aufnehmen.

Und so funktioniert es: 
Beim Erstgespräch werden Erwartungen und Ziele geklärt. Nach der Fallanalyse werden Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten besprochen.

Beschwerdebrief:
Sie können unterschiedlich detaillierte Beschreibungen, Erklärungen und Argumentationen ebenso enthalten wie konkrete Forderungen und/oder die Bitte um eine Stellungnahme.

Empowerment:
Konkret bedeutet das die Selbststärkung und Selbstbemächtigung des Betroffenen. Empowerment ist also ein Prozess, in dem der Betroffene lernt, aus der Machtlosigkeit und Fremdbestimmung herauszutreten.

Klage:
Es besteht die Möglichkeit der Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In Einzelfällen kommen auch andere Gesetze in Betracht.

Testing:
Als Testing werden Verfahren beschrieben, die eine Diskriminierung durch den Vergleich zweier Personen oder Personengruppen sichtbar machen. Die realen oder fiktiven Personen begeben sich beide in die zu testende Situation. Beispiel: Während dem einen Wohnungsinteressenten gesagt wird, die Wohnung sei bereits vergeben, wird der fiktive Interessent mit deutschem Namen zu einem Besichtigungstermin eingeladen.

Sollte sich herausstellen, dass das Beratungsanliegen nicht in den Kompetenz- und Arbeitsbereich der Antidiskriminierungsberatungsstelle fällt, wird nach dem Lotsenprinzip an eine Beratungsstelle vermittelt, die spezialisierter ist.

Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit AWO
Ansprechpartner: Nazim Dogu
E-Mail: ada@awo-kreiskleve.de 

www.awo-kreiskleve.de


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